Was kostet die Scheidung?
Wir garantieren Ihnen, dass wir Ihre Scheidung so günstig wie möglich durchführen.
Hier erhalten Sie alle Informationen, um sich selbst ein Bild über die Kosten
machen zu können:
Scheidung Online:
Sie können die Scheidung schnell und bequem per Online-Formular bei uns einreichen - egal, wo Sie wohnen. Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus vielen
tausend Scheidungs- und Unterhaltsprozessen in ganz Deutschland. Näheres
dazu und einen
Online-Scheidungsauftrag finden
Sie hier ...
FAQ - Häufige Fragen zu den Scheidungskosten:
- Entstehen weitere Kosten, z.B.
Auslagen oder Fahrkosten des Anwalts zum Gerichtstermin?
Nein! Im Einzelnen:
1. Porto- und Telefonkosten: Diese Kosten sind bereits in den Beträgen
enthalten, es entstehen hierfür also keine
zusätzlichen Kosten.
2. Kosten für die Anreise des Anwalts zum Gerichtstermin: Solche Kosten fallen in der Regel nicht an. Grundsätzlich kommen wir nicht persönlich aus Düsseldorf zum Gericht, sondern wir beauftragen - für Sie kostenlos - einen unserer zusammenar örtlichen Kooperationsanwälte am
Gerichtsort damit, den Termin wahrzunehmen. Das ist bei einer
einverständlichen Scheidung völlig unproblematisch, denn in diesen
Fällen dauert der Scheidungstermin oft nur wenige Minuten. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit zuverlässigen Rechtsanwälten in allen Regionen Deutschlands zusammen.
Durch die Einschaltung des ortsansässigen Anwalts
entstehen Ihnen übrigens keine zusätzlichen Kosten, die
Scheidung wird also nicht teurer. Nur, falls Sie ausnahmsweise doch wünschen, dass Rechtsanwalt
Sperling Ihren Scheidungstermin persönlich wahrnimmt, können bei größeren Entfernungen weitere Kosten entstehen.
- Wann muss ich zum ersten Mal etwas
zahlen?
Wir freuen uns über Ihr Vertrauen. Aber Sie müssen bei und nicht "ins Blaue hinein" zahlen, sondern können uns kontrollieren! Nachdem wir die Scheidung beim Gericht eingereicht haben, vergibt
das Gericht ein Aktenzeichen (Geschäftsnummer). Dieses Aktenzeichen
teilen wir Ihnen mit. Erst dann schicken wir Ihnen die erste Rechnung.
Sie können sich also, wenn Sie wollen, anhand des Aktenzeichens selbst bei Gericht
vergewissern, dass alles in Ordnung ist, bevor Sie etwas zahlen.
- Kann ich die Kosten in Raten zahlen?
Kein Problem. Wir bitten nur darum, sämtliche Kosten spätestens bis zum Gerichtstermin zu zahlen.
- Wie sieht es mit Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)
aus?
Wir können Ihre Scheidung auch mit
Verfahrenskostenhilfe (früher Prozesskostenhilfe genannt) durchführen,
wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dann ist die Scheidung
billiger, evtl. sogar umsonst. Verfahrenskostenhilfe bedeutet, dass das Gericht
die Anwaltskosten zahlt. Sie können diese Kosten dann in Raten beim
Gericht abzahlen. Der Vorteil liegt darin, dass die Gesamtkosten geringer
sind. Wenn Sie beide ein besonders geringes Einkommen (bzw. hohe Ausgaben)
haben, ist die Scheidung möglicherweise sogar kostenlos. Die Verfahrenskostenhilfe setzt voraus, dass beide Ehegatten nur ein
geringes Enkommen bzw.hohe Schulden haben. Ist nur einer der Ehegatten "arm",
während der andere ein gutes Einkommen hat, gibt es keine
Verfahrenskostenhilfe. Denn in diesem Fall muss erst mal der besser verdienenden
Ehegatte zu den Kosten herangezogen werden. Der Nachteil der Prozesskostenhilfe ist, dass dadurch das
Scheidungsverfahren meist länger dauert.
Falls Sie Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, werden wir
für Sie beim Gericht einen etsprechenden Antrag stellen. Hierzu
schicken wir Ihnen per Emal ein amtliches Antragsformular zu. Wir brauchen
Gehaltsbescheinigungen beider Eheleute, eine Kopie des Mietvertrags und
Unterlagen über evtl. Schulden (Kopien reichen). Weitere Informationen zur Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie auf der
Seite "Verfahrenskostenhilfe".