Welcher Ehegatte trägt die Kosten?scheidung

1. Gerichtskosten:

Derjenige Ehegatte, der die Scheidung einreicht, muss die vollen Gerichtkosten einzahlen. Aufgrund des Scheidungsurteils, worin steht dass die Gerichtskosten geteilt werden, hat er später aber die Möglichkeit, vom anderen Ehegatten die Hälfte der Gerichtskosten ersetzt zu verlangen.

2. Anwaltskosten:

Jeder Ehegatte trägt die Kosten seines Anwalts allein.

Das gilt auch für einvernehmliche Scheidungen. Denn ein Anwalt darf nie im Scheidungsprozess beide Eheleute vertreten, auch nicht wenn sich die Eheleute über alles einig sind. Dass beide Eheleute "zusammen" einen Anwalt haben ist deshalb unmöglich.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es freilich aus, dass nur einer der Eheleute einen Anwalt hat, nämlich derjenige Ehegatte welcher die Scheidung einreicht. Der andere Ehegatte, der der Scheidung zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt. Das ändert indes nichts daran, dass der Anwalt enzig und allein der Anwalt des ersten Ehegatten ist. Deshalb schuldet einzig und allein der erste Ehegatte die Anwaltskosten. Will er, dass sich der andere Ehegatte an diesen Kosten beteiligt, so muss er dies extra mit ihm vereinbaren.