Gerichtskosten:
Im Vergleich zu den Anwaltskosten sind die Gerichtskosten eher gering. Sie sind bei einer einverständlichen Scheidung selten einmal höher als insgesamt 500,- Euro.
Wem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, ist von der Zahlung der Gerichtskosten befreit.
Im Scheidungsurteil werdendie Gerichtskosten regelmäßig zur Hälfte aufgeteilt, dass heißt jeder Ehegatte muss die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. Derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag einreicht, muss seine Hälfte allerdings schon zu Beginn des Verfahrens einzahlen, sonst geht das Verfahren bei Gericht gar nicht erst los.
Die Gerichtskosten betragen bei einem Streitwert bis
| Streitwert in Euro | Gerichtskosten |
| bis 2.500 | 162,00 |
| bis 3.000 | 178,00 |
| bis 3.500 | 194,00 |
| bis 4.000 | 210,00 |
| bis 4.500 | 226,00 |
| bis 5.000 | 242,00 |
| bis 6.000 | 272,00 |
| bis 7.000 | 302,00 |
| bis 8.000 | 332,00 |
| bis 9.000 | 362,00 |
| bis 10.000 | 392,00 |
| bis 13.000 | 438,00 |
| bis 16.000 | 484,00 |
| bis 19.000 | 530,00 |
| bis 22.000 | 576,00 |
| bis 25.000 | 622,00 |
| bis 30.000 | 680,00 |
| bis 35.000 | 738,00 |
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