Gerichtskosten:

Im Vergleich zu den Anwaltskosten sind die Gerichtskosten eher gering. Sie sind bei einer einverständlichen Scheidung selten einmal höher als insgesamt 500,- Euro.

Wem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, ist von der Zahlung der Gerichtskosten befreit.

Im Scheidungsurteil werdendie Gerichtskosten regelmäßig zur Hälfte aufgeteilt, dass heißt jeder Ehegatte muss die Hälfte der Gerichtskosten zahlen. Derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag einreicht, muss seine Hälfte allerdings schon zu Beginn des Verfahrens einzahlen, sonst geht das Verfahren bei Gericht gar nicht erst los.

Die Gerichtskosten betragen bei einem Streitwert bis
Streitwert in Euro

Gerichtskosten

bis 2.500 162,00
bis 3.000 178,00
bis 3.500 194,00
bis 4.000 210,00
bis 4.500 226,00
bis 5.000 242,00
bis 6.000 272,00
bis 7.000 302,00
bis 8.000 332,00
bis 9.000 362,00
bis 10.000 392,00
bis 13.000 438,00
bis 16.000 484,00
bis 19.000 530,00
bis 22.000 576,00
bis 25.000 622,00
bis 30.000 680,00
bis 35.000 738,00

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