Gesetze zum Ehe- und Familienrecht:
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält die materiell-rechtlichen Regelungen, also die Vorschriften, in denen z.B. steht, wann man sich scheiden lassen kann, wer Unterhalt schuldet, wann ein Anspruch erlischt usw.
Die Zivilprozessordnung (ZPO) enthält die Verfahrensvorschriften für den Prozess, also z.B. die Regelung der Gerichtszuständigkeit, das Gerichtsverfahren usw.
Unterhalt der getrennten Ehegatten, Hausrat und Ehewohnung
bei Getrenntleben, §§ 1361
ff.
Scheidungsgründe,
§§ 1564 -
1568
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten,
§§ 1569 -
1586b
Versorgungsausgleich, §
1587
Verwandtenunterhalt,
§§ 1601 -
1615o
Elterliche Sorge,
§§ 1626 - 1698b
Zuständigkeit für Verfahren in Ehesachen,
§§ 606, 606a (für
Scheidungen)
Zuständigkeit des Familiengerichts,
§ 621 (für andere
Familiensachen)
Scheidungsantrag, §
622
Verbund von Scheidungs- und Folgesachen,
§ 623
Einverständliche Scheidung,
§ 630
Verfahren über den Unterhalt,
§ 642
(Zuständigkeit)
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt
Minderjähriger, §§ 645
ff.
Abänderungsklage, §
323